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![]() Als Vermögensverwaltungsgesellschaft nimmt die A. Strasser & Co. die Interessen ihrer Klienten aus Gläubigersicht wahr, wobei nicht Umsatztätigkeit im Vordergrund steht, sondern die Substanzerhaltung und -vermehrung (Kapitalgewinne) der ihr zur Verwaltung anvertrauten Vermögenswerte. Der Entscheidungsprozess und das Anlageverhalten der A. Strasser & Co. ist wie folgt organisiert:
Der sorgfältig erarbeitete Informationsstand unter Einbezug modernster elektronischer Hilfsmittel (eigene Datenbank, Kursinformationssystem) erlauben uns eine Konzentration der uns zur Bewirtschaftung anvertrauten Kapitalien auf wenige Anlagemedien. Die Zusammenarbeit des Kunden mit der A. Strasser & Co. wird mit einem Verwaltungsauftrag geregelt. Darin werden Rechte und Pflichten der Geschäftspartner festgelegt. Der Klient beauftragt die A. Strasser & Co. mit Hilfe des Verwaltungsauftrages mit der Überwachung und Betreuung seines auf seinen Namen lautenden Kontos und Depots bei der Bank seiner Wahl. Das Dreiecksverhältnis Klient - A. Strasser & Co. - Bank wird durch eine beschränkte Vollmacht geordnet. Diese beschränkte Vollmacht ermächtigt die A. Strasser & Co., nach freiem Ermessen alle für die Verwaltung erforderlichen Geschäfte vorzunehmen und den Klienten dabei gegenüber Dritten zu vertreten. Sie ist insbesondere befugt, Wertschriften, Metalle, Beteiligungen usw. zu kaufen und zu veräussern, Bezugsrechte auszuüben oder zu verkaufen, Guthaben des Auftraggebers ganz oder teilweise flüssig zu halten oder auf Zeit festzulegen. Zu Barrückzügen und Abdisponierung von Vermögenswerten sowie zur Aufnahme von Krediten im Namen des Klienten ist sie nicht berechtigt. Die A. Strasser & Co. befolgt die Sorgfaltspflichtvereinbarung. Am 21. Dezember 2001 erteilte die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei, Bern, welche von der Eidgenössischen Finanzverwaltung überwacht wird, die Bewilligung der Tätigkeit als Finanzintermediär gemäss Art. 14 GwG vom 10. Oktober 1997.
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