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A. Strasser & Co.


Alexander Strasser, lic. oec. HSG, kaufte die Aktivitäten einer seit 1969 von ihm aufgebauten Vermögensverwaltungsgesellschaft. Die A. Strasser & Co. ist eine Kommanditgesellschaft, in der die Gesellschafter persönlich für allfällige Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Die Teilhaber sind der Auffassung, dass die Rechtsform der Kommanditgesellschaft den Interessen der Geschäftspartner entspricht, da auf diese Weise die Kontinuität zugunsten der Klienten am besten sichergestellt werden kann.

Als Vermögensverwaltungsgesellschaft nimmt die A. Strasser & Co. die Interessen ihrer Klienten aus Gläubigersicht wahr, wobei nicht Umsatztätigkeit im Vordergrund steht, sondern die Substanzerhaltung und -vermehrung (Kapitalgewinne) der ihr zur Verwaltung anvertrauten Vermögenswerte.

Der Entscheidungsprozess und das Anlageverhalten der A. Strasser & Co. ist wie folgt organisiert:

  1. Wichtigstes Element bei der Wahl der Anlagestrategie ist die Analyse und Interpretation der vergangenen (Geschichte) und gegenwärtigen weltpolitischen Lage, sowie deren Einfluss auf die künftige Entwicklung der einzelnen Finanzmärkte.

  2. Analyse und Interpretation der Konjunktur, Zinsen und Wechselkurse (Statistiken). Beurteilung der Geldpolitik der führenden Notenbanken und der Trägheitsmomente der einzelnen Volkswirtschaften mit besonderer Berücksichtigung der Schweiz.

  3. Umsetzung der unter Punkt 1. und 2. erarbeiteten makropolitischen und –oekonomischen Erkenntnisse in die Anlagestrategie, dh. Zuteilung der Vermögenswerte nach Land, Währung, festverzinsliche Werte kurzfristig (Geldmarkt), festverzinsliche Werte langfristig (Kapitalmarkt), Beteiligungspapiere (Aktien).

  4. Verfeinerte Analyse der einzelnen Marktsegmente und der individuellen Anlageinstrumente. Zuteilung der Vermögenswerte in die verschiedenen Anlageinstrumente unter optimaler Berücksichtigung der Faktoren Bonität, Liquidität und Rentabilität.

  5. Permanente Überwachung und Erfolgskontrolle der uns anvertrauten Vermögenswerte.

Der sorgfältig erarbeitete Informationsstand unter Einbezug modernster elektronischer Hilfsmittel (eigene Datenbank, Kursinformationssystem) erlauben uns eine Konzentration der uns zur Bewirtschaftung anvertrauten Kapitalien auf wenige Anlagemedien.

Die Zusammenarbeit des Kunden mit der A. Strasser & Co. wird mit einem Verwaltungsauftrag geregelt. Darin werden Rechte und Pflichten der Geschäftspartner festgelegt. Der Klient beauftragt die A. Strasser & Co. mit Hilfe des Verwaltungsauftrages mit der Überwachung und Betreuung seines auf seinen Namen lautenden Kontos und Depots bei der Bank seiner Wahl. Das Dreiecksverhältnis Klient - A. Strasser & Co. - Bank wird durch eine beschränkte Vollmacht geordnet. Diese beschränkte Vollmacht ermächtigt die A. Strasser & Co., nach freiem Ermessen alle für die Verwaltung erforderlichen Geschäfte vorzunehmen und den Klienten dabei gegenüber Dritten zu vertreten. Sie ist insbesondere befugt, Wertschriften, Metalle, Beteiligungen usw. zu kaufen und zu veräussern, Bezugsrechte auszuüben oder zu verkaufen, Guthaben des Auftraggebers ganz oder teilweise flüssig zu halten oder auf Zeit festzulegen. Zu Barrückzügen und Abdisponierung von Vermögenswerten sowie zur Aufnahme von Krediten im Namen des Klienten ist sie nicht berechtigt.

Die A. Strasser & Co. befolgt die Sorgfaltspflichtvereinbarung. Am 21. Dezember 2001 erteilte die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei, Bern, welche von der Eidgenössischen Finanzverwaltung überwacht wird, die Bewilligung der Tätigkeit als Finanzintermediär gemäss Art. 14 GwG vom 10. Oktober 1997.


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